FAQ – Fragen & Antworten

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In welchem Alter sollte man eine kieferorthopädische Behandlung beginnen?

Das ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Während bei einigen Fehlstellungen eine Therapie erst nach dem kompletten Zahnwechsel sinnvoll ist, so kann z.B. der Kieferorthopäde in manchen Fällen bereits beim Abgewöhnen eines Schnullers helfen.

Um zu erkennen, ob eine Frühbehandlung oder eine funktionelle Behandlung notwendig ist, empfehlen wir zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr ein Screening zur Überprüfung der Atmung, Sprache, Symmetrie sowie der Zahn- und Kieferentwicklung.

Für Erwachsene gilt: Auch im Alter können Fehlstellungen und ungünstige Bisslagen korrigiert werden.

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Ist eine kieferorthopädische Behandlung wirklich notwendig?

Das kommt auf die Fehlstellung der Zähne bzw. des Kiefers an. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, rein kosmetische Behandlungen durchzuführen. Diese sind jedoch freiwillig und die Kosten hierfür müssen im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% vom Patienten getragen werden.

In vielen Fallen besteht jedoch eine medizinische Notwendigkeit durch die vorhandenen Zahn – und/oder Kieferfehlstellung. Diese können unbehandelt – besonders im Wachstumsalter – die Entwicklung und das Wachstum wichtiger Strukturen beeinträchtigen.

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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung?

Kieferorthopädische Leistungen sind in Deutschland Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn eine bestimmte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG – „Schwierigkeitsgrad“) erreicht wird, trägt die Krankenkasse die Kosten der Basisbehandlung. Voraussetzung für die Übernahme ist, dass die Krankenkasse den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigt.

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Was kostet die Behandlung?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind abhängig vom Ausmaß der Zahnfehlstellung und von der geplanten Behandlung. In vielen Fällen werden die Kosten von Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell. Ein Beratungstermin in unserer Praxis ist absolut unverbindlich.

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Können auch im Erwachsenalter noch Zahnfehlstellungen behoben werden?

Für eine sinnvolle Behandlung ist es nie zu spät! Auch im Erwachsenenalter können Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Ursache für Kiefergelenksbeschwerden sein und sollten daher kieferorthopädisch behandelt werden. Natürlich führt dies auch zu einer Verbesserung des ästhetischen Erscheinungsbildes.

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Hilft eine Zahnspange gegen nächtliches Schnarchen?

Schnarchen (Rhonchopathie) ist ein weit verbreitetes und sehr lästiges Phänomen, das fast jeden zweiten Erwachsenen betrifft. Eine Ursache für das nächtliche Schnarchen ist oftmals das Zurückfallen des Unterkiefers – In diesem Fall kann eine gezielte kieferorthopädische Behandlung wahre Wunder bewirken.

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Was ist besser – eine lose oder doch eine feste Zahnspange?

Auch hier kommt es ganz auf den Fall an. Ausgeprägte Zahnfehlstellungen erfordern in den meisten Fällen die Behandlung mit einer festsitzenden Apparatur. Alternativ hierzu können viele Behandlungen aber auch mittels kaum sichtbarer Aligner wie z.B. Invisalign durchgeführt werden. Unser Behandlungskonzept: Höchste Effektivität bei minimaler Behandlungsdauer.

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